Im öffentlichen Baurecht geht es um die abstrakte Planung und Gestaltung unserer städtischen und ländlichen Räume und die Durchsetzung dieser planerischen Vorgaben im konkreten Bauvorhaben. Hier kommt es oft zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Hauseigentümer oder Gewerbetreibenden und den Bauaufsichtsbehörden.
Ob es um die Baugenehmigung geht oder um einen Bebauungsplan, ich helfe Ihnen bei der Stellung von Anträgen und Widersprüchen bis hin zu Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
Das gilt insbesondere im Kernbereich des öffentlichen Baurechts, aber auch in den folgenden Nebengebieten:
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