Das ist ein weites Feld.
Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Das Verwaltungsrecht regelt also unser gesamtes Leben, soweit es nicht um Rechtsbeziehungen von
Privatpersonen untereinander geht.
Als Vertragsanwalt des Deutschen Bundeswehrverbandes konzentriere ich mich besonders auf das Soldatenrecht. Hier berate und vertrete ich Sie vor allem in Disziplinarverfahren, in Statusangelegenheiten und in Fragen des
Besoldungsrechts.
Mein Leistungsangebot umfasst daneben Beratung und Vertretung in den Rechtsgebieten:
- Öffentliches Dienstrecht
- Beamtenrecht,
- Beamtenversorgungsrecht,
- Soldatenversorgungsrecht,
- Disziplinarrecht (Soldaten und Beamte),
- Öffentliches Baurecht
- Bauplanungsrecht (Bebauungsplan),
- Bauordnungsrecht (Baugenehmigung),
- Baunachbarrecht,
- Denkmalschutzrecht,
- Kommunal- und Kommunalabgabenrecht
- Kommunalrecht,
- Erschließungsbeitragsrecht,
- Straßenausbaubeitragsrecht,
- Anschlussbeitragsrecht,
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Gewerberecht,
- Handwerksrecht,
- Gaststättenrecht,
- Umweltrecht
- Immissionsschutzrecht,
- Naturschutzrecht,
- Polizei- und Sicherheitsrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht,
- Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen
- Amtshaftungsrecht
- Rechtsschutz im Enteignungsverfahren
- Planungsschadensrecht und Folgenbeseitigungsanspruch